Ihre Baufinanzierung endet innerhalb der nächsten 60 Monate?
Und Sie möchten vom aktuell günstigen Zinsniveau profitieren?
Mit dem Forward-Darlehen können Sie:
- Das Risiko steigender Zinsen ausschließen
- Heute schon mit festen Monatsraten für die Zukunft planen
- Einfach wechseln - ohne Aufwand für Sie
Definition Forwarddarlehen:
Darlehen, mit dem sich ein Darlehensnehmer bereits heute einen Zinssatz für ein Darlehen in der Zukunft sichert. Voraussetzung für die Aufnahme eines Forward-Darlehens ist das Vorhandensein einer Immobilie, über die eine Besicherung erfolgen kann. Häufig wird diese Darlehensform genutzt, wenn die Sollzinsbindung des bestehenden Darlehens erst in zwölf bis 60 Monaten ausläuft, das aktuelle Zinsniveau jedoch gesichert werden soll. Für Forward-Darlehen werden je nach Dauer der "Aufschubzeit" Zinsaufschläge berechnet. Es fallen keine Bereitstellungszinsen an.
Gemäß § 489 BGB kann in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach Vollauszahlung des Darlehens unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten das Darlehen gekündigt werden. Somit fallen für diese Kündigung keine Vorfälligkeitsentschädigung an.